Im Sinne von Transparenz gibt es an dieser Stelle Informationen zur finanziellen Entschädigung für Abgeordnete, auch als Diät bezeichnet. Da das Berliner Abgeordnetenhaus ein Teilzeit-Parlament ist, beträgt die Entschädigung ungefähr die Hälfte eines Vollzeit-Parlaments. Nach dem aktuellen Abgeordnetengesetz, gültig ab 1.1.2017, bekommen alle Abgeordneten im Preußischen Landtags folgende monatliche Zahlungen:
- Der Abgeordnete erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.742€ , die zu versteuern ist.
- Der Zuschuss zur Krankenkasse beträgt 255€.
- Eine Kostenpauschale für Aufwendungen von 1.541€. Hinzu kommen 1.000€ für den Fall, dass ein externes Büro angemietet worden ist.
- Die Beschäftigung von eigenen Verwandten oder Verwandten anderer Abgeordneten ist unzulässig.
- Altersentschädigung (Rentenansprüche) erwirbt ein Abgeordneter frühestens nach neun Jahren.
Es bestehen keine Lobbykontakte, die für mich als solche erkennbar wären.