Der Hauptausschuss ist für alle Fragen des Haushalts- und Finanzwesens zuständig. Eine seiner Hauptaufgaben ist die Beratung des aktuellen Haushaltsgesetzentwurfs mit dem Haushaltsplan des Landes Berlin. Der Hauptausschuss hat in der Beratungsreihenfolge das »letzte Wort« vor dem Plenum. Förderprogramme, europäische Fonds, sowie Städtepartnerschaften und die Umsetzung von EU-Gesetzesvorhaben.
Der Ausschuss behandelt die Themen der EU-Politik, die das Land Berlin betreffen. Wichtige Aufgaben sind: europäische Förderprogramme, europäische Fonds, sowie Städtepartnerschaften und die Umsetzung von EU-Gesetzesvorhaben.
Alle können sich mit ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss wenden. Alter, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder auch eine Betreuung spielen für das Petitionsrecht keine Rolle.
Auch zu Gunsten Dritter kann man sich an den Petitionsausschuss wenden; geht es um sehr persönliche Dinge, ist allerdings eine Vollmacht der betroffenen Person erforderlich.
Keiner Person darf durch die Wahrnehmung des Petitionsrechts ein Nachteil entstehen.
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, das in Artikel 17 des Grundgesetzes und in Artikel 34 der Verfassung von Berlin verankert ist.
Ereignisse und Hintergrundinformationen aus dem Berliner Abgeordnetenhaus. Laden Sie bitte den monatlichen Tätigkeitsbericht bequem und unverbindlich als PDF herunter und erfahren Sie mehr über meine parlamentarische Arbeit.
Meine mündlichen und schriftlichen Anfragen an Senat und Senatsverwaltungen finden Sie hier. Sie werden zur Parlamentsdokumentation weitergleitet.
Jeden Dienstag von 12 bis 14 Uhr
in Raum 536
Im Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin
+49 (0)30 23 25-2676
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